Allgemeine
Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Hotel Kristall Piche OHG
A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
Hotel Kristall Piche OHG | Karl-Liebknecht-Straße 34 | 02943 Weißwasser | HRA 2941 Amtsgericht Dresden
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotel Kristall Piche OHG. Sie gelten außerdem für Gruppen- und Kontingentbuchungen, Firmenvereinbarungen, Tagungen, Veranstaltungen, gastronomische Leistungen und Cateringleistungen, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Vertragsbedingungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.Vertragsschluss und Vertragspartner
- Vertragspartner sind das Hotel Kristall Piche OHG – nachfolgend „Hotel“ – und der jeweilige Kunde.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes bzw. der Buchung durch das Hotel zustande. Eine Buchungsbestätigung in Textform gilt als Annahme.
- Erfolgt eine Buchung durch einen Dritten für einen Gast, haftet der Dritte für die Verpflichtungen aus dem Vertrag neben dem Gast nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Eine Unter- oder Weitervermietung von Hotelzimmern oder Veranstaltungsräumen sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
2. Leistungen, Preise und Umsatzsteuer
- Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Zimmer, Räume und Leistungen entsprechend der Buchungsbestätigung bzw. dem geschlossenen Vertrag bereitzustellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die von ihm bestellten bzw. in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die vom Kunden unmittelbar oder über vom Hotel beauftragte Dritte veranlasst wurden.
- Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Nettopreise vereinbart wurden.
- Ändert sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder werden neue gesetzliche Abgaben eingeführt oder bestehende Abgaben verändert, die unmittelbar die vereinbarten Leistungen betreffen, kann der vereinbarte Preis entsprechend angepasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen des Leistungsumfangs können zu einer entsprechenden Anpassung des vereinbarten Preises führen.
3. Zahlung und Fälligkeit
Rechnungen des Hotels sind mit Zugang zur Zahlung fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
- Das Hotel kann bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Höhe und Fälligkeit werden dem Kunden mitgeteilt.
- Bei Gruppen, Veranstaltungen, Caterings und umfangreicheren Reservierungen kann das Hotel angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Entgeltforderungen beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte und bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Das Hotel ist berechtigt, weitere Leistungen von der Begleichung fälliger Forderungen oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
4. Beherbergung – Bereitstellung und Rückgabe der Zimmer
- Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Am Abreisetag sind die Zimmer grundsätzlich bis 11:00 Uhr freizugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei einer verspäteten Zimmerfreigabe kann das Hotel eine angemessene Vergütung für die verlängerte Nutzung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Hotels bleiben unberührt.
- Eine verspätete Anreise ist dem Hotel mitzuteilen, sofern dies aufgrund der vereinbarten Buchungsbedingungen erforderlich ist.
5. Stornierung von Einzelreservierungen und No-Show
- Für Einzelreservierungen gelten vorrangig die bei der Buchung ausdrücklich vereinbarten Stornierungs- und Tarifbedingungen.
- Wurde eine kostenfreie Stornierungsfrist vereinbart, kann die Reservierung bis zum Ablauf dieser Frist kostenfrei storniert werden.
- Bei einer verspäteten Stornierung oder Nichtanreise ohne wirksame Stornierung ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Zimmerpreis abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Anrechnung einer anderweitigen Vermietung zu verlangen.
- Wurde für die betreffende Buchung ausdrücklich eine Stornierungs- oder No-Show-Pauschale vereinbart, gilt diese.
- Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Das Hotel wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung des Zimmers bemühen. Einnahmen aus einer Ersatzvermietung für denselben Zeitraum werden angerechnet.
6. Gruppen-, Kontingent- und Firmenbuchungen
- Als Gruppenbuchung gilt grundsätzlich eine gemeinsam vorgenommene Buchung von sechs oder mehr Zimmern, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Für Gruppen, Kontingente, Firmenvereinbarungen und Rahmenverträge gelten vorrangig die individuell vereinbarten Buchungs-, Abruf-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
- Der Kunde hat dem Hotel innerhalb der vereinbarten Frist die erforderlichen Teilnehmer- bzw. Namenslisten zur Verfügung zu stellen.
- Nach Ablauf vereinbarter Abruf- oder Stornierungsfristen gelten die zuletzt verbindlich gemeldeten Zimmer als fest gebucht.
- Nicht oder nicht rechtzeitig stornierte Zimmer werden entsprechend den vereinbarten Stornierungsbedingungen berechnet.
- Bei Nichtanreise eines verbindlich angemeldeten Gastes gelten die vereinbarten No-Show-Bedingungen.
- Das Hotel kann nicht rechtzeitig abgerufene Kontingente nach Ablauf einer vereinbarten Abruffrist wieder in den freien Verkauf geben.
7. Veranstaltungen und Tagungen
- Für Veranstaltungen und Tagungen sind die in der Auftragsbestätigung bzw. im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Leistungen, Räume, Zeiten, Teilnehmerzahlen und Preise maßgeblich.
- Die Untervermietung oder Weitergabe von Veranstaltungsräumen an Dritte sowie eine wesentliche Änderung des vereinbarten Veranstaltungszwecks bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
- Der Veranstalter hat das Hotel rechtzeitig über alle für die Durchführung der Veranstaltung relevanten Umstände zu informieren.
- Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder der Veranstaltungszeiten können zu einer entsprechenden Anpassung des Preises führen.
8. Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Tagungen und Verpflegungsleistungen
- Die vom Kunden zuletzt verbindlich gemeldete Teilnehmerzahl bildet die Grundlage für Raumplanung, Personaleinsatz, Einkauf, Speisenplanung und Produktion.
- Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Bestätigung des Hotels und ist von den vorhandenen Kapazitäten abhängig.
- Eine Reduzierung der verbindlich vereinbarten Teilnehmerzahl ist bis 7 Kalendertage vor dem jeweiligen Leistungstermin kostenfrei möglich, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Bei einer Reduzierung zwischen 6 und 3 Kalendertagen vor dem Leistungstermin ist das Hotel berechtigt, 50 % des vereinbarten Verpflegungspreises für die nicht mehr teilnehmenden Personen zu berechnen.
- Bei einer Reduzierung weniger als 72 Stunden vor dem Leistungstermin ist das Hotel berechtigt, 70 % des vereinbarten Verpflegungspreises für die nicht mehr teilnehmenden Personen zu berechnen.
- Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung und erscheinen verbindlich angemeldete Teilnehmer nicht, ist das Hotel berechtigt, 70 % des vereinbarten Verpflegungspreises für die nicht erschienenen Personen zu berechnen.
- Bereits beauftragte Fremdleistungen, individuell angefertigte Leistungen sowie sonstige nicht mehr stornierbare Aufwendungen werden zusätzlich in der tatsächlich entstandenen Höhe berechnet, soweit sie nicht bereits durch eine Pauschale abgegolten sind.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9. Rücktritt von Veranstaltungen und Tagungen
Sofern im Veranstaltungsvertrag keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten die folgenden Regelungen.
- Bei einer vollständigen Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Stornierungskosten, soweit keine bereits entstandenen und nicht mehr stornierbaren Fremdkosten oder ausdrücklich vereinbarten nicht rückzahlbaren Leistungen vorliegen.
- Bei einer Stornierung zwischen 8 und 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann das Hotel 35 % des vereinbarten Verzehrumsatzes berechnen.
- Bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann das Hotel 70 % des vereinbarten Verzehrumsatzes berechnen.
- Eine gesondert vereinbarte Raummiete kann nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist berechnet werden. Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung desselben Raumes für denselben Zeitraum werden angerechnet.
- Der Verzehrumsatz errechnet sich aus dem vereinbarten Menü-, Buffet- oder sonstigen Verpflegungspreis multipliziert mit der verbindlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Vereinbarte Getränkepauschalen werden entsprechend berücksichtigt.
- Bei individuell vereinbarten Tagungspauschalen gelten vorrangig die in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Stornierungsbedingungen.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
10. Gastronomische Leistungen und vorbestellte Verpflegung
- Verbindlich bestellte Menüs, Buffets, Frühstücke, Abendessen oder sonstige Verpflegungsleistungen werden auf Grundlage der zuletzt verbindlich mitgeteilten Personenzahl geplant und produziert.
- Dies gilt insbesondere auch für Verpflegungsleistungen im Zusammenhang mit Gruppenbuchungen, Zimmerkontingenten, Firmenvereinbarungen und Rahmenverträgen.
- Für Änderungen der Personenzahl gelten die Regelungen gemäß Ziffer 8, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
- Eine Nichtinanspruchnahme verbindlich bestellter Verpflegungsleistungen stellt keine kostenfreie Stornierung dar.
- Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden. Das Hotel kann hierfür eine angemessene Servicevergütung vereinbaren.
11. Catering und Außer-Haus-Veranstaltungen
- Für Cateringleistungen gelten die in Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen und Preise.
- Die verbindliche Personenzahl bildet die Grundlage für Einkauf, Produktion, Personal- und Transportplanung.
- Für Änderungen der Personenzahl gelten die Regelungen gemäß Ziffer 8 entsprechend, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Lieferzeiten gelten als vereinbarte Zeitfenster. Verkehrsbedingte oder durch sonstige vom Hotel nicht zu vertretende Umstände verursachte geringfügige Verzögerungen begründen keinen Anspruch auf Preisminderung.
- Für zusätzlich erforderliche Anfahrten, Wartezeiten oder Leistungen, die aufgrund nachträglicher Kundenwünsche entstehen, kann eine angemessene zusätzliche Vergütung berechnet werden.
- Vom Hotel bereitgestelltes Geschirr, Mobiliar, Equipment und sonstiges Inventar bleibt Eigentum des Hotels.
- Der Kunde hat bereitgestelltes Inventar vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
- Fehlende oder vom Kunden zu vertretende beschädigte Gegenstände können mit den erforderlichen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten berechnet werden.
- Soweit die Reinigung nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist, kann außergewöhnlicher, vom Kunden zu vertretender Reinigungsaufwand gesondert berechnet werden.
12. Fremdleistungen und technische Einrichtungen
- Beauftragt das Hotel auf Wunsch des Kunden technische oder sonstige Leistungen Dritter, können diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden oder als Bestandteil der Hotelleistung erbracht werden.
- Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind bei einer vom Kunden veranlassten Änderung oder Stornierung zu erstatten.
- Die Verwendung eigener elektrischer oder technischer Anlagen des Kunden bedarf bei Veranstaltungen der vorherigen Zustimmung des Hotels, soweit deren Betrieb Auswirkungen auf die technischen Einrichtungen, den Brandschutz oder die Sicherheit des Hotels haben kann.
13. Dekoration und mitgebrachte Gegenstände
- Dekorationsmaterialien und sonstige Gegenstände dürfen nur unter Beachtung der gesetzlichen und brandschutzrechtlichen Vorschriften eingebracht werden.
- Das Hotel kann geeignete Nachweise über die Brandschutzeigenschaften verlangen.
- Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Zurückgelassene Gegenstände können nach angemessener Frist auf Kosten des Kunden entfernt oder eingelagert werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Für außergewöhnliche, vom Kunden zu vertretende Verschmutzungen oder Beschädigungen kann das Hotel die tatsächlich erforderlichen Reinigungs- bzw. Wiederherstellungskosten berechnen.
14. Verlängerung der Veranstaltungsdauer
- Die vereinbarte Veranstaltungsdauer ist Bestandteil des Vertrages.
- Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Hotels.
- Entstehen durch eine Verlängerung zusätzliche Personal-, Raum-, Energie- oder sonstige Betriebskosten, können diese angemessen zusätzlich berechnet werden.
15. Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für sonstige Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 701 ff. BGB.
- Für Fahrzeuge auf Hotelparkplätzen kommt durch die Bereitstellung eines Stellplatzes grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die gesetzliche Haftung des Hotels bleibt unberührt.
16. Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Gäste, Teilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige seinem Verantwortungsbereich zuzurechnende Personen schuldhaft verursachen.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Teilnehmer auf die Hausordnung und die Sicherheitsbestimmungen des Hotels hinzuweisen, soweit dies erforderlich ist.
- Das Hotel kann bei Veranstaltungen mit erhöhtem Schadensrisiko eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen.
17. Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist insbesondere dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
- wenn vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet werden;
- wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
- wenn Buchungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen vorgenommen wurden;
- wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Durchführung der Veranstaltung oder die Nutzung der Hotelleistung den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels erheblich beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- wenn der vereinbarte Nutzungszweck ohne Zustimmung des Hotels wesentlich geändert wird; oder
- wenn die Durchführung der Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt.
Das Hotel wird ein Rücktrittsrecht nur unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden ausüben. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
18. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher, vom Hotel nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise erbracht werden, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Parteien werden sich in einem solchen Fall, soweit möglich und zumutbar, um eine wirtschaftlich angemessene Lösung bemühen.
19. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Abreden bleiben unberührt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Hotel und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Hotels Gerichtsstand.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

