Achtsamkeit – damit Sie sich wohlfühlen können!
COVID-19 Informationen
COVID-19 Informationen
Die Gesundheit, sowie das Wohlergehen unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität, daher verpflichten wir uns zur Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsregeln im gesamten Hotel. Wir halten uns strikt an behördliche Auflagen und folgen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Um Ihren Besuch so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, informieren wir Sie im Folgenden über die aktuellen Gegebenheiten vor Ort und die geltenden Verhaltensmaßnahmen.
Wir bitten Sie, im Sinne aller Gäste und unserer Mitarbeiter, um Achtsamkeit und danken Ihnen schon vorab für die Umsetzung dieser Maßnahmen während Ihres Hotelaufenthaltes.
Der Freistaat Sachsen setzt mit seiner aktuellen Corona- Verordnung auf Eigenverantwortung bei den Unternehmen sowie den Gästen. Aus diesem Grund sind aktuell im Vergleich zu anderen Bundesländern, die Themen Maskenpflicht für Gäste oder eine Registrierung beim Restaurantbesuch nicht vorgeschrieben.
Download: Hygienekonzept Hotel Kristall
Wir aktualisieren kontinuierlich unsere Stornierungsrichtlinien, um auf die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 und alle weltweit von Regierungen angekündigten offiziellen Reise- und Versammlungseinschränkungen, Aussetzungen sowie Quarantäne- oder Sperrmaßnahmen einzugehen. Es ist unser Ziel, Ihnen so viel Flexibilität und Planungskomfort wie nur möglich zu bieten.
AB dem 10.10.2020 buchen Sie Ihren Urlaub oder geschäftliche Reise zu unseren flexiblen Preisen mit einer kostenlosen Stornierung (18 Uhr) am Anreisetag!
Für den Landkreis Görlitz gilt bis auf Weiteres:
# Übernachtungen nur aus notwendigen beruflichen, medizinischen oder sozialen Anlässen
# Frühstücksbuffet steht nur unseren Hausgästen zur Verfügung
# Personenbezogene Daten (mindestens Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sind in jedem Fall zu erfassen und für die Dauer von 1 Monat aufzubewahren
# Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der eigenen Häuslichkeit ist dringend empfohlen
# Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum: 1 Hausstand und ein weiterer Hausstand oder 1 Hausstand + 5 weitere Personen
# Familienfeiern: nicht möglich
# Öffnungszeiten: Speisenversorgung für unsere Hausgäste von 18 Uhr bis 19:30 Uhr/ Rezeption: von 7 Uhr bis 20 Uhr – Spätanreise über Check In Terminal
# Betriebs- und Vereinsfeiern: nicht möglich
Die Allgemeinverfügung tritt mit Ihrer Veröffentlichung (11.12.2020) in Kraft.
Einreisende (Geschäftsreisende) aus ausländischen Risikogebieten sind zu einem Corona-Test verpflichtet (Aufenthaltsdauer bis 5 Tage – zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst)
Testpflicht (bis 48 Stunden vor Einreise bzw. bei Einreise)
Keine Quarantänepflicht (sobald negatives Testergebnis feststeht)
Keine Meldepflicht
Für etwaige Kontrollen ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Auftraggebers mit sich zu führen, dass die Reise zwingend notwendig ist. Für diese Eigenbescheinigung gibt es derzeit keine Formulare oder Formulierungsregeln (z.B.: Hiermit bescheinigen wir, dass xxxxxx zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx nach xxxxx reisen muss und darum nicht unter die Verpflichtung zur Absonderung nach § 1 Coronaeinreiseverordnung fällt).
Geschäftsreisen, die nicht unter die oben genannten Ausnahmen fallen
Quarantänepflicht von 10 Tagen. Verkürzung möglich, wenn negativer Test vorliegt. Dieser darf aber erst nach 5 Tagen nach der Einreise vorgenommen werden.
Meldepflicht: vor der Einreise über die Digitale Reiseanmeldung.
Bitte informieren Sie sich selbstständig über die Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus sowie Reisehinweise finden Sie auf den folgenden Webseiten: