Allgemeine Geschäftsbestimmungen Hotel & Veranstaltungen
A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
Hotel Kristall | Christina Piche | Karl-Liebknecht-Straße 34 | 02943 Weißwasser | HRA 2941 Amtsgericht Dresden
– Vertragsbestandteil –
Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleitungen, sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume. Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/ Besteller/ Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.
L O G I S L E I S T U N G E N
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Vertragsverhältnis
Der Hotelaufnahmevertrag kommt auf die Buchungsanfrage des Gastes und einer entsprechenden Buchungsbestätigung des Hotels auf diese zustande. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
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An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen. Dem Gast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dem Hotel sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden.
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Preise
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.
War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung, jedoch von nicht mehr als 10% vorzunehmen.
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Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, im Geschäftsverkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hierbei unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von €10,00 verlangt werden.
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Rücktritt, Stornierung
Im Fall eines Rücktritts des Gastes, der nicht vom Hotel zu vertreten ist, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß nachfolgendem Schlüssel
- kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise
- ab 27 Tage vor Anreise = 30 % des Gesamtbetrages
- ab 7 Tage vor Anreise = 50 % des Gesamtbetrages
- ab 2 Tage vor Anreise = 80 % des Gesamtbetrages
Dem Gast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dem Hotel sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden.
Wahlweise ist das Hotel auch berechtigt, den Schaden konkret zu berechnen, unter Zugrundelegung des vereinbarten Preises für die zu erbringenden Leistungen unter Abzug der durch das Hotel ersparten Aufwendungen und dessen was das Hotel gegebenenfalls durch anderweitige Verwendung der Leistung erzielt.
Ist dem Gast vertraglich ein Rücktrittsrecht eingeräumt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung, soweit der Gast innerhalb der gewährten Frist sein Rücktrittsrecht ausübt.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierdurch ein Entschädigungsanspruch für den Gast entsteht.
Als wichtiger Grund geltend unter anderen höhere Gewalt oder sonstige vom Hotel nicht zu vertretende Hinderungsgründe, die die Erfüllung unmöglich machen Nichtleistung einer Vorauszahlung gem. Ziff. 4 dieser Vereinbarung unbefugte Unter- oder Weitervermietung. Der Rücktritt ist durch das Hotel schriftlich und unverzüglich dem Gast zu erklären.
V E R A N S T A L T U N G E N
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Vertragsverhältnis
Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die Annahme des vom Hotel vorgelegten Angebotes zustande. Die Annahme ist vom Veranstalter schriftlich zu erklären. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Veranstalter, Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Veranstalter als Gesamtschuldner. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Vitrinen und Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich – rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
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Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.
War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung, jedoch von nicht mehr als 10% vorzunehmen. Der Veranstalter haftet darüber hinaus für sämtliche durch die Veranstaltungsteilnehmer bestellten Speisen und Getränke sowie für sonstige durch diese verursachten Kosten.
Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, im Geschäftsverkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hierbei unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von €10,00 verlangt werden.
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Rücktritt des Veranstalters, Stornierung
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem Hotel Kristall geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Kristall einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel Kristall auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel Kristall in Textform ausübt.
Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt das Hotel Kristall einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat das Hotel Kristall anzurechnen.
Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Kristall berechtigt, zusätzlich 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Verzehrumsatzes.
Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzügl. Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Kristall berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann das Hotel Kristall auch schon bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Kristall steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
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Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierdurch ein Entschädigungsanspruch für den Gast entsteht.
Als wichtiger Grund geltend unter anderen höhere Gewalt oder sonstige vom Hotel nicht zu vertretende Hinderungsgründe, die die Erfüllung unmöglich machen. Nichtleistung einer Vorauszahlung gem. Ziff. 4 dieser Vereinbarung, unbefugte Unter- oder Weitervermietung, unbefugte Zeitungsanzeigen oder öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen, soweit durch diese wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherung oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dies gilt nicht, soweit eine vorherige schriftliche Zustimmung durch das Hotel erteilt wurde. Der Rücktritt ist durch das Hotel schriftlich und unverzüglich dem Gast zu erklären.
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Sonstiges
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmitteln oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.
Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA – Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
A L L G E M E I N E S
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Haftung
Sollten Störungen oder Mängel der vom Hotel zu erbringenden Leistungen auftreten, ist das Hotel bemüht, diese auf eine Rüge des Gastes unverzüglich zu beheben.
Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmung für sämtliche Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet das Hotel nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Hotels für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung des Hotels auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von dem Hotel Kristall.
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer zwölfmonatigen Aufbewahrungsfrist entsorgt. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels, außer einer solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Überwachungspflicht des Parkplatzes vom Hotel aus, besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mängel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 15.000,00 je Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens am Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden.
Der Gast benutzt den Fitnessraum und sonstige Räume auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht.
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Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht sein bzw. werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbestimmungen Ferienwohnungen
Für die Nutzung der Ferienwohnungen im Bauhof 2 und Bauhof 11 in Bad Muskau des Hotel Kristall Weißwasser – gültig ab 01.06.2013
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch das Hotel Kristall.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, wobei § 540 Abs. 1 Satz BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel Kristall zustande. Dem Hotel steht frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel Kristall und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
- Das Hotel Kristall ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
- Als Mietpreis gilt der im Buchungsformular vereinbarte Endpreis. Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten, Bettwäsche, wöchentliche Reinigung und Wäschewechsel enthalten. Der gesamte Mietpreis ist bei Ankunft vor Bezug der Ferienwohnung in bar oder – nach Vereinbarung – vor Anreise auf das genannte Konto zu entrichten.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.
- Die Preise können vom Hotel Kristall geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschlusse eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form eine Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Die Kurtaxe der Gemeinde Bad Muskau muss durch den Vermieter für alle Gäste direkt an die Gemeinde abgeführt werden. Gäste erhalten daraufhin kostenfrei Ihre Gäste/Kurkarten mit lokalen und regionalen Vergünstigungen. Die genauen Regeln sind unter www.badmuskau.de zu erhalten.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Endreinigung zu zahlen. Diese ist mit Zahlung der ersten Nacht zu entrichten.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5.00 an das Hotel zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung / Umbestellung / Ersatzmieter)
- Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung oder Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) eingeht. Bei einem Rücktritt wird eine Rücktrittspauschale berechnet, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird ) in Prozent wie folgt berechnet wird:
- bei Absagen ab 6 Wochen vor Anreisedatum 20 % des vereinbarten Mietpreises
- bei Absagen ab 4 Wochen vor Anreisedatum 40 % des vereinbarten Mietpreises
- bei Absagen ab 2 Wochen vor Anreisedatum 60 % des vereinbarten Mietpreises
- bei Absagen ab 1 Woche vor Anreisedatum 70 % des vereinbarten Mietpreises
- bei Absagen ab 2 Tagen vor Anreisedatum 80 % des vereinbarten Mietpreises
- bei Nichtantritt – 100% des vereinbarten Mietpreises
- Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.
- Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen, Ausnahme nach Vereinbarung möglich.
- Umbuchungen (Ändern des Termins) sind bis 15 Tage vor Reisebeginn gegen Zahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 20 Euro pro Wohnung möglich. Spätere Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Hotel festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Hotelaufnahmevertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Stornierung außer Kraft gesetzt wird.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Nr.6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist,
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr.2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
- Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 und 3 ein Schadenersatzanspruch vom Hotel gegen den Gast entstehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalisieren. Klausel IV Nr.4 Satz 2 gilt in diesem Fall entsprechend. Dem Gast bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
VI. An- und Abreise
- Gebuchte Räume stehen dem Gast ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt entweder direkt vor der Ferienwohnung oder im Hotel Kristall, Karl-Liebknecht-Straße 34, 02943 Weißwasser oder nach Vereinbarung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihr dadurch entstandenen Schaden hinaus für eine zusätzliche Nutzung der Ferienwohnungen bis 14 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 14 Uhr 100 %. Muss das Hotel die folgenden Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Haus unterbringen, trägt der Gast sämtliche hierfür anfallenden Kosten. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
- Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Der Kühlschrank muss ausgeräumt sein.
- Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt der An- und Abreise verlegt werden.
VII. Ferienwohnung
- Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen (spätestens jedoch nach 3 Tagen). Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden. Mängel werden in der Regel sofort beseitigt.
- Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
- Sollte es zu Schäden in der Ferienwohnung kommen, ist unverzüglich der Vermieter zu informieren. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Flecken auf dem Teppichboden, Schäden am Mobiliar. Der Mieter hat für die dadurch entstehende Kosten aufzukommen. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht.
- Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten.
- Die Benutzung der Wege zur Ferienwohnung, dies schließt sowohl die Außenanlage als auch Treppenhaus ein, erfolgt auf eigene Gefahr.
VIII. Nutzungsumfang
- Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
- Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Alle Ferienwohnungen sind ausschließlich Nichtraucherwohnungen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 150,00 zu verlangen. Ausfallkosten für Anschlussbuchungen, Beschaffung von alternativen Räumlichkeiten, Mehraufwendungen, etc. werden gesondert berechnet und sind bei Abreise fällig. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
- Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotel Kristall sowie der Hausordnung – soweit eine solche zum Mietobjekt gehört – einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
IX. Haftung des Hotels, Verjährung
- Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
- Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 3.500,00 €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck ect.) ist die Haftung begrenzt auf 800,00 €.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Grundstück der Stiftung im Park für PKW, Krad, Fahrrad auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels.
- Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Gastes gegenüber dem Hotel beträgt sechs Monate, soweit das Hotel nicht wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
X. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Kristall in Weißwasser.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Vermieter:
Hotel Kristall | Christina Piche | Karl-Liebknecht-Straße 34 | 02943 Weißwasser | Tel. 03576/ 2640
www.hotelkristall.de/fewo | info@hotelkristall.de
Volksbank Spree-Neiße eG | Kto-Nr. 81230 | BLZ 18092744
IBAN: DE 63 18092744 0000081230 | BIC: GENODEF1SPM