Allgemeine
Geschäftsbestimmungen


Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Hotel & Veranstaltungen & Außer Haus Lieferungen – Kristall Taxi



A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

Hotel Kristall Piche OHG | Karl-Liebknecht-Straße 34 | 02943 Weißwasser | HRA 2941 Amtsgericht Dresden

– Vertragsbestandteil –

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleitungen, sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume. Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen.

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/ Besteller/ Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.

L O G I S L E I S T U N G E N

  1. Vertragsverhältnis

Der Hotelaufnahmevertrag kommt auf die Buchungsanfrage des Gastes und einer entsprechenden Buchungsbestätigung des Hotels auf diese zustande. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.

  1. An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen. Dem Gast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dem Hotel sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden.

  1. Preise

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.

War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung, jedoch von nicht mehr als 10% vorzunehmen.

  1. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, im Geschäftsverkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hierbei unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von €10,00 verlangt werden.

  1. Rücktritt, Stornierung

Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das Hotel  eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungs-bestätigung. Das Hotel Kristall behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

Ungarantierte Reservierungen verfallen nach 18:00 Uhr am Anreisetag. Sie müssen nicht storniert werden. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer bestätigt, die Buchung über unsere Online Buchungsmaschine und die bestellten Zimmer nicht bis 18.00 Uhr am Tag vor der Anreise storniert. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrages oder für eine Reservierung von mehr als fünf Zimmern pro Nacht, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen. Wenn es keine gesonderten Vereinbarungen gibt, gilt eine kostenfreie Stornofrist von 30 Tage (bis 25 Tage Stornogebühr von 30 % des gesamten Aufenthaltes, ab 25 Tage vor Anreise 70 % des gesamten Aufenthaltes und ab 2 Tagen vor Anreise 90 % des gesamten Aufenthaltes) vor Anreise (18:00 Uhr). Für Buchungen von Arrangements, Events und Messezeiten gilt eine Stornofrist von 14 Tagen (Stornogebühr von 30 % des gesamten Aufenthaltes, ab 10 Tage vor Anreise 70 % des gesamten Aufenthaltes und ab 2 Tagen vor Anreise 90 % des gesamten Aufenthaltes) vor Anreise (18:00 Uhr). Stornierungen müssen schriftlich oder per Email vorgenommen werden. Sie erhalten zur Bestätigung eine Stornierungsnummer.

V E R A N S T A L T U N G E N

  1. Vertragsverhältnis

Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die Annahme des vom Hotel vorgelegten Angebotes zustande. Die Annahme ist vom Veranstalter schriftlich zu erklären. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Veranstalter, Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Veranstalter als Gesamtschuldner. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Vitrinen und Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich – rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.

War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen. Der Veranstalter haftet darüber hinaus für sämtliche durch die Veranstaltungsteilnehmer bestellten Speisen und Getränke sowie für sonstige durch diese verursachten Kosten.

Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, im Geschäftsverkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hierbei unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von €10,00 verlangt werden.

  1. Rücktritt des Veranstalters, Stornierung

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem Hotel Kristall geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Kristall einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel Kristall auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel Kristall in Textform ausübt.

Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt das Hotel Kristall einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat das Hotel Kristall anzurechnen.

Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel Kristall berechtigt, zusätzlich 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Verzehrumsatzes.

Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzügl. Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel Kristall berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann das Hotel Kristall auch schon bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Kristall steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

  1. Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierdurch ein Entschädigungsanspruch für den Gast entsteht.

Als wichtiger Grund geltend unter anderen höhere Gewalt oder sonstige vom Hotel nicht zu vertretende Hinderungsgründe, die die Erfüllung unmöglich machen. Nichtleistung einer Vorauszahlung gem. Ziff. 4 dieser Vereinbarung, unbefugte Unter- oder Weitervermietung, unbefugte Zeitungsanzeigen oder öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen, soweit durch diese wesentlichen Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherung oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dies gilt nicht, soweit eine vorherige schriftliche Zustimmung durch das Hotel erteilt wurde.
Der Rücktritt ist durch das Hotel schriftlich und unverzüglich dem Gast zu erklären.

  1. Sonstiges

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.

Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.

Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmitteln oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.

Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA – Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

A U ß E R   H A U S   L I E F E R U N G E N – K R I S T A L L   T A X I

  1. Vertragsverhältnis

Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchungsanfrage durch das Hotel zustande. Dem Hotel Kristall steht es frei, die bestellte Lieferung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel Kristall und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Hotel Kristall gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, sofern dem Hotel Kristall eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen das Hotel Kristall verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern Letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Sofern einzelne Artikel des Leistungssortiments, auch aufgrund saisonaler Veränderungen, vorübergehend nicht lieferbar sind, ist das Hotel Kristall nach Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Ware vorzunehmen, die der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht.

Versendet das Hotel Kristall Speisen, Getränke oder Veranstaltungsequipment mittels eigener Fahrzeuge an den Vertragspartner, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Bestimmungsort des Vertragspartners auf diesen über.

Geschirr, Bestecke, Gläser, Tische, Stühle, Küchengeräte, Wärmeplatten etc. bleiben unabhängig davon ob sie kostenlos oder gegen ein Nutzungsentgelt vom Hotel Kristall zur Verfügung gestellt wurden, Eigentum des Hotel Kristall. Alle Gegenstände sind nach Beendigung der vorgesehenen Nutzung an das Hotel Kristall zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden und werden vom Hotel Kristall mit der Schlussrechnung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

  1. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.

War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel Kristall allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so behält sich das Hotel Kristall das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen. Das Hotel Kristall haftet darüber hinaus für sämtliche durch die Kunden bestellten Speisen und Getränke sowie für sonstige durch diese verursachten Kosten.

Sofern keine andere Zahlungsbedingung vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung in Bar bei Anlieferung.

  1. Rücktritt des Kunden, Stornierung

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem Hotel Kristall geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel Kristall einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel Kristall auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel Kristall in Textform ausübt.

Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt das Hotel Kristall einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Sofern der Kunde aus einem Grund kündigt, zurücktritt bzw. storniert, den das Hotel Kristall nicht zu vertreten hat, kann das Hotel Kristall wahlweise die konkret entstandenen Kosten oder Vergütungsansprüche geltend machen, oder die Vergütung pauschal, orientiert an einem typischerweise erfolgten Aufwand im Verhältnis zum Fortschreiten der Leistungen wie folgt abrechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist:

Stornierung bis 10 Tage vor Leistungserbringung                kostenfreie Stornierung

Stornierung ab 10 Tage vor Leistungserbringung                 30 % der gebuchten Leistungen

Stornierung ab 5 Tage vor Leistungserbringung                   60 % der gebuchten Leistungen

Stornierung ab 3 Tage vor Leistungserbringung                   85 % der gebuchten Leistungen

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel Kristall steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

  1. Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierdurch ein Entschädigungsanspruch für den Kunden entsteht.

Als wichtiger Grund geltend unter anderen höhere Gewalt oder sonstige vom Hotel nicht zu vertretende Hinderungsgründe, die die Erfüllung unmöglich machen. Nichtleistung einer Vorauszahlung gem. Ziff. 4 dieser Vereinbarung, unbefugte Unter- oder Weitervermietung, unbefugte Zeitungsanzeigen oder öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen, soweit durch diese wesentlichen Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Lieferung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherung oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dies gilt nicht, soweit eine vorherige schriftliche Zustimmung durch das Hotel erteilt wurde.
Der Rücktritt ist durch das Hotel schriftlich und unverzüglich dem Kunden zu erklären.

A L L G E M E I N E S

  1. Haftung

Sollten Störungen oder Mängel der vom Hotel zu erbringenden Leistungen auftreten, ist das Hotel bemüht, diese auf eine Rüge des Gastes unverzüglich zu beheben.

Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmung für sämtliche Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet das Hotel nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Hotels für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung des Hotels auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von dem Hotel Kristall.

Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer zwölfmonatigen Aufbewahrungsfrist entsorgt. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels, außer einer solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Überwachungspflicht des Parkplatzes vom Hotel aus, besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mängel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 15.000,00 je Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens am Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden.

Der Gast benutzt den Fitnessraum und sonstige Räume auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht. Das Hotel verpflichtet sich nicht, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht sein bzw. werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 


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