AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingung

- Vertragsbestandteil -

Diese Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleitungen, sowie für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen zur Durchführung von Veranstaltungen für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume. Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen.

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/ Besteller/ Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.

 

Logisleistungen

 

1. Vertragsverhältnis

Der Hotelaufnahmevertrag kommt auf die Buchungsanfrage des Gastes und einer entsprechenden Buchungsbestätigung des Hotels auf diese zustande. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.

 

2. An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen. Dem Gast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dem Hotel sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden.

 

3. Preise

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.
War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung, jedoch von nicht mehr als 10% vorzunehmen.

 

4. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, im Geschäftsverkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hierbei unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von €10,00 verlangt werden.

 

5. Rücktritt, Stornierung

Im Fall eines Rücktritts des Gastes, der nicht vom Hotel zu vertreten ist, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß nachfolgendem Schlüssel

• kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise
• ab 27 Tage vor Anreise = 30 % des Gesamtbetrages
• ab 7 Tage vor Anreise = 50 % des Gesamtbetrages
• ab 2 Tage vor Anreise = 80 % des Gesamtbetrages

Dem Gast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dem Hotel sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden.

Wahlweise ist das Hotel auch berechtigt, den Schaden konkret zu berechnen, unter Zugrundelegung des vereinbarten Preises für die zu erbringenden Leistungen unter Abzug der durch das Hotel ersparten Aufwendungen und dessen was das Hotel gegebenenfalls durch anderweitige Verwendung der Leistung erzielt.

Ist dem Gast vertraglich ein Rücktrittsrecht eingeräumt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung, soweit der Gast innerhalb der gewährten Frist sein Rücktrittsrecht ausübt.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierdurch ein Entschädigungsanspruch für den Gast entsteht.

Als wichtiger Grund geltend unter anderen

höhere Gewalt oder sonstige vom Hotel nicht zu vertretende Hinderungsgründe, die die Erfüllung unmöglich machen
Nichtleistung einer Vorauszahlung gem. Ziff. 4 dieser Vereinbarung
unbefugte Unter- oder Weitervermietung
Der Rücktritt ist durch das Hotel schriftlich und unverzüglich dem Gast zu erklären.

 

Veranstaltungen

6. Vertragsverhältnis

Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die Annahme des vom Hotel vorgelegten Angebotes zustande.

Die Annahme ist vom Veranstalter schriftlich zu erklären.

Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Veranstalter, Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Vitrinen und Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich – rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

 

7. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.
War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung, jedoch von nicht mehr als 10% vorzunehmen.

Der Veranstalter haftet darüber hinaus für sämtliche durch die Veranstaltungsteilnehmer bestellten Speisen und Getränke sowie für sonstige durch diese verursachten Kosten.

Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, im Geschäftsverkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hierbei unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von €10,00 verlangt werden.

 

8. Rücktritt des Veranstalters, Stornierung

Im Fall eines Rücktritts des Gastes, der nicht vom Hotel zu vertreten ist, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß nachfolgendem Schlüssel

• kostenfreie Stornierung bis 3 Wochen vor der Veranstaltung
• ab 2 Wochen vor der Veranstaltung = 50 % des Gesamtbetrages
• ab 1 Woche vor der Veranstaltung = 80 % des Gesamtbetrages

Der Gesamtbetrag errechnet sich aus der vereinbarten Mietpauschale sowie der vereinbarten Speisepauschale multipliziert mit der Anzahl der vereinbarten Teilnehmer. Soweit noch kein Preis für das Speise- und Getränkeangebot vereinbart wurde, berechnet sich die Entschädigung an dem preislich niedrigsten Menü des Angebotes.

Eine Reduzierung der vereinbarten Teilnehmerzahl ist bis 1 Woche vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Ab diesem Zeitpunkt sind 50 % der vereinbarten Speisepauschale pro Teilnehmer als Entschädigung zu leisten. Erfolgt die Reduzierung erst am Vortag der Veranstaltung oder am Tag der Veranstaltung selbst, ist die volle Speisepauschale als Entschädigung zu leisten.

Soweit noch kein Preis für das Speise- und Getränkeangebot vereinbart wurde, berechnet sich die Entschädigung an dem preislich niedrigsten Menü des Angebotes.

Dem Gast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dem Hotel sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden.

 

9. Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierdurch ein Entschädigungsanspruch für den Gast entsteht.

Als wichtiger Grund geltend unter anderen

höhere Gewalt oder sonstige vom Hotel nicht zu vertretende Hinderungsgründe, die die Erfüllung unmöglich machen
Nichtleistung einer Vorauszahlung gem. Ziff. 4 dieser Vereinbarung
unbefugte Unter- oder Weitervermietung
unbefugte Zeitungsanzeigen oder öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen, soweit durch diese wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherung oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, dies gilt nicht, soweit eine vorherige schriftliche Zustimmung durch das Hotel erteilt wurde
Der Rücktritt ist durch das Hotel schriftlich und unverzüglich dem Gast zu erklären.

 

10. Sonstiges

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.

Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmitteln oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig.

Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA – Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

 

Allgemeines

11. Haftung

Sollten Störungen oder Mängel der vom Hotel zu erbringenden Leistungen auftreten, ist das Hotel bemüht, diese auf eine Rüge des Gastes unverzüglich zu beheben.

Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmung für sämtliche Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet das Hotel nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Hotels für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung des Hotels auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von XY.

Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels, außer eine solche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Überwachungspflicht des Parkplatzes vom Hotel aus, besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mängel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 15.000,00 je Fahrzeug einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens am Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel angezeigt werden.

Der Gast benutzt den Fitnessraum und sonstige Räume auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht.

 

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht sein bzw. werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

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